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Hand eines Kindes und eines Erwachsenen

Kinderbeistand

Was ist ein Kinderbeistand?

Ein Kinderbeistand ist ein psychosozial geschulter Begleiter mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt er oder sie die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.

gezeichnete Kinderhände

Wann werden Kinderbeistände bestellt?

Wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. Dazu kommen manchmal noch Vorladungen zum Jugendamt oder zu einem Gutachter. All das bringt für die Kinder – denen es in dieser Zeit ohnehin meist nicht sehr gut geht – zusätzliche Belastungen. Um diese möglichst zu verringern, kann für das Kind (die Kinder) ein Kinderbeistand bestellt werden.

Was ist die Aufgabe des Kinderbeistandes?

Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht Gewicht und Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteilicher Vertreter der Interessen des Kindes und daher gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.

Quelle: Kinderbeistand. (2021, 24. August). Justizbetreuungsagentur. Abgerufen am 23. September 2022, von http://jba.gv.at/kinderbeistand/allgemeine-informationen/

Die Justizbetreuungsagentur führt eine Liste qualifizierter Kinderbeistände und hat dem zuständigen Gericht auf Anforderung einen konkreten Kinderbeistand namhaft zu machen. Die Bestellung des Kinderbeistands erfolgt anschließend durch das zuständige Gericht.

Informationsfolder Download

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) hat drei Informationsfolder zum Kinderbeistand für Kinder, Jugendliche und Eltern aufgelegt, die nachfolgend als PDF-Datei heruntergeladen werden können:

Vorschau Folder Kinderbeistand Informationen für Kinder
(PDF, 2 MB, März 2021)
Vorschau Folder Kinderbeistand Informationen für Jugendliche
(PDF, 4 MB, März 2021)
Vorschau Kinderbeistand Informationen für Eltern
(PDF, 1 MB, März 2021)

Weiterführende Links